Steuererklärung: Kosten berechnen
StBVV-Gebührenrahmen ohne Ermittlung einzelner Einkünfte
Kurzantwort
Die dargestellte Steuerberatergebühr folgt dem StBVV-Rahmen für eine Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung einzelner Einkünfte; weitere Tätigkeiten können zusätzlich kosten.
Gilt für: Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte.
Nachvollziehbare Formel mit geprüfter Grundlage
Stand der Kurzantwort:
Geltungsbereich und Details
StBVV-Gebührenrahmen für eine Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung einzelner Einkünfte orientieren.
- Wesentliche Einflussfaktoren: Gegenstandswert, Umfang, Schwierigkeit, Auslagen.
- ELSTER 0 € betrifft ausschließlich die Nutzung der offiziellen Online-Anwendung.
Dieser Rechner bildet ausschließlich § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV ohne Ermittlung einzelner Einkunftsarten ab. Weitere Anlagen, Beratung oder Gewinnermittlungen können zusätzliche Gebühren auslösen.
Quellen & Datenstand
Datenstand: 27. August 2026
StBVV § 24 Gebührenrahmen
0,10–0,60 €Gesetzliche Obergrenze · verifiziert
1/10 bis 6/10 der vollen Tabelle-A-Gebühr.
- StBVV § 24 – Einkommensteuererklärung – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 27.8.2026)Gebührenrahmen 1/10 bis 6/10 der Tabelle A.
- StBVV § 11 – Gebührenbemessung – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 27.8.2026)Gebührenbestimmung nach Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung und Verhältnissen.
StBVV Tabelle A
31,00–3.404,00 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Vollgebühren-Tabelle für Gegenstandswerte bis 600.000 €; darüber gesetzliche Zuschläge.
- StBVV Anlage 1 – Tabelle A – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 27.8.2026)Gebührentabelle A für Gegenstandswerte.
Post- und Telekommunikationspauschale
0,00–20,00 €Amtliche variable Gebühr · verifiziert
20 % der Gebühren, höchstens 20 € pro Angelegenheit.
- StBVV § 16 – Post- und Telekommunikationspauschale – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 27.8.2026)Pauschale von 20 % bis maximal 20 €.
Umsatzsteuer
19,00 €Amtlicher Steuersatz · verifiziert
Regelsteuersatz; wird erst nach Gebühren und Pauschale angewendet.
- StBVV § 15 – Umsatzsteuer – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 27.8.2026)Umsatzsteuer auf steuerberatende Leistungen.
- Umsatzsteuergesetz § 12 – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 27.8.2026)Regel- und ermäßigter Steuersatz.
Weitere Einkunftsarten
0,00 €Amtliche variable Gebühr · verifiziert
Rechtlicher Hinweis auf mögliche zusätzliche Gebühren.
- StBVV § 27 – Ermittlung einzelner Einkünfte – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 27.8.2026)Mögliche zusätzliche Gebühren für einzelne Einkunftsarten.
Mein ELSTER Online-Anwendung
0,00 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Nur die Nutzung der offiziellen Online-Anwendung ist kostenfrei; Beratung und Fremdsoftware sind nicht enthalten.
- Mein ELSTER – Nutzen und Vorteile – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 27.8.2026)Kostenfreie Nutzung der offiziellen Online-Anwendung; Beratung und Fremdsoftware sind nicht umfasst.