Auto abmelden: Kosten berechnen

Bundesrechtliche Gebühr für die Außerbetriebsetzung

Kurzantwort

Die bundesrechtliche Grundgebühr für die Außerbetriebsetzung beträgt 15,90 € vor Ort oder 2,10 € über i-Kfz; eine Kennzeichenreservierung kostet zusätzlich 2,60 €.

Gilt für: Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs.

Amtliche oder gesetzlich festgelegte Grundlage

Stand der Kurzantwort:

Geltungsbereich und Details

Gebühren für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs vor Ort oder online über i-Kfz berechnen.

  • Wesentliche Einflussfaktoren: vor Ort oder i-Kfz, optionale Reservierung der Kombination.
  • Die Reservierung wird nur nach ausdrücklicher Auswahl berechnet.

Methodik und Datenqualität

Abmeldung durchführen
Kennzeichen reservieren?
Die Berechnung basiert auf den bundesrechtlichen Gebühren der GebOSt. Je nach Zulassungsstelle können zusätzliche Auslagen entstehen. Örtliche Auslagen sind nicht enthalten. Reservierungsdauer und praktischer Ablauf können sich zwischen Behörden unterscheiden.
Quellen & Datenstand

Datenstand: August 2026

Außerbetriebsetzung vor Ort

15,90 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Bundesrechtliche Grundgebühr nach GebOSt Nr. 224.1. Örtliche Auslagen oder weitere zulässige Aufwendungen sind nicht enthalten.

Außerbetriebsetzung online (i-Kfz)

2,10 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Bundesrechtliche Grundgebühr nach GebOSt Nr. 224.2. Technische Voraussetzungen und örtliche Auslagen werden nicht berechnet.

    Reservierung

    2,60 €

    Amtliche Festgebühr · verifiziert

    Gebühr je vorweg zugeteilter oder reservierter Erkennungsnummer nach GebOSt Nr. 230.

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