Auto abmelden: Kosten berechnen
Bundesrechtliche Gebühr für die Außerbetriebsetzung
Kurzantwort
Die bundesrechtliche Grundgebühr für die Außerbetriebsetzung beträgt 15,90 € vor Ort oder 2,10 € über i-Kfz; eine Kennzeichenreservierung kostet zusätzlich 2,60 €.
Gilt für: Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs.
Amtliche oder gesetzlich festgelegte Grundlage
Stand der Kurzantwort:
Geltungsbereich und Details
Gebühren für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs vor Ort oder online über i-Kfz berechnen.
- Wesentliche Einflussfaktoren: vor Ort oder i-Kfz, optionale Reservierung der Kombination.
- Die Reservierung wird nur nach ausdrücklicher Auswahl berechnet.
Quellen & Datenstand
Datenstand: August 2026
Außerbetriebsetzung vor Ort
15,90 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Bundesrechtliche Grundgebühr nach GebOSt Nr. 224.1. Örtliche Auslagen oder weitere zulässige Aufwendungen sind nicht enthalten.
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – Anlage – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 27.8.2026)Gebührentarif und Zuschläge. Nach Änderung vom 12.08.2026 geprüft.
Außerbetriebsetzung online (i-Kfz)
2,10 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Bundesrechtliche Grundgebühr nach GebOSt Nr. 224.2. Technische Voraussetzungen und örtliche Auslagen werden nicht berechnet.
Reservierung
2,60 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Gebühr je vorweg zugeteilter oder reservierter Erkennungsnummer nach GebOSt Nr. 230.
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 27.8.2026)Gebühren für Kfz-Zulassung, Kennzeichen und Reservierung. Nach Änderung vom 12.08.2026 geprüft.
- Bundesportal – Wunschkennzeichen und Reservierung – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 27.8.2026)Wunschkennzeichen- und Reservierungsgebühren.