Gewerbezentralregister-Auskunft: Kosten
Auskunft nach § 150 GewO
Kurzantwort
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kostet bundesweit 13,00 €. Die Gebühr ist nicht mit einer örtlichen Gewerbeanmeldung zu verwechseln.
Gilt für: Auskunft nach § 150 GewO; keine örtliche Gewerbeanmeldung.
Amtliche oder gesetzlich festgelegte Grundlage
Stand der Kurzantwort:
Geltungsbereich und Details
Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister prüfen.
- Wesentliche Einflussfaktoren: Anzahl separat beantragter Registerauskünfte.
- Der Rechner prüft weder Antragsberechtigung noch notwendige Identitäts- oder Vertretungsnachweise.
Berechnet wird die Auskunft nach § 150 GewO. Das ist nicht dasselbe wie eine Gewerbeanmeldung oder eine allgemeine Gewerberegisterauskunft.
Quellen & Datenstand
Datenstand: August 2026
Amtlich festgelegte Gebühr
13,00 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Gebühr nach JVKostG Nummer 1132 für eine Auskunft nach § 150 GewO.
- Kostenverzeichnis zum JVKostG – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 30.8.2026)Gebühren für Führungszeugnis und Gewerbezentralregister.
- Bundesportal – Gewerbezentralregister-Auskunft – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 30.8.2026)Offizielle Leistungsbeschreibung und Gebühr der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
Berechnungsgrundlagen
- Bundesportal – Gewerbezentralregister-Auskunft – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 30.8.2026)Offizielle Leistungsbeschreibung und Gebühr der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.