Gewerbezentralregister-Auskunft: Kosten

Auskunft nach § 150 GewO

Kurzantwort

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kostet bundesweit 13,00 €. Die Gebühr ist nicht mit einer örtlichen Gewerbeanmeldung zu verwechseln.

Gilt für: Auskunft nach § 150 GewO; keine örtliche Gewerbeanmeldung.

Amtliche oder gesetzlich festgelegte Grundlage

Stand der Kurzantwort:

Geltungsbereich und Details

Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister prüfen.

  • Wesentliche Einflussfaktoren: Anzahl separat beantragter Registerauskünfte.
  • Der Rechner prüft weder Antragsberechtigung noch notwendige Identitäts- oder Vertretungsnachweise.

Methodik und Datenqualität

Berechnet wird die Auskunft nach § 150 GewO. Das ist nicht dasselbe wie eine Gewerbeanmeldung oder eine allgemeine Gewerberegisterauskunft.

Quellen & Datenstand

Datenstand: August 2026

Amtlich festgelegte Gebühr

13,00 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Gebühr nach JVKostG Nummer 1132 für eine Auskunft nach § 150 GewO.

Berechnungsgrundlagen

Ähnliche Rechner

MarkenanmeldungDPMA-Gebühren