Auto ummelden: Kosten berechnen
Halter- oder Adresswechsel
Kurzantwort
Die Kosten einer Auto-Ummeldung hängen vom Anlass, der Kennzeichenmitnahme und dem Antragsweg ab; neue Schilder werden nur berechnet, wenn sie tatsächlich benötigt werden.
Gilt für: Adress- und Halteränderungen eines regulär zugelassenen Pkw.
Quellenbasiertes Rechenszenario
Stand der Kurzantwort:
Geltungsbereich und Details
Berechne die voraussichtlichen Kosten für Umzug oder Halterwechsel anhand von Zulassungsbezirk und Kennzeichenwahl.
- Wesentliche Einflussfaktoren: gleicher oder anderer Bezirk, Halterwechsel, Kennzeichen, vor Ort oder i-Kfz.
- Bei Bezirkswechsel gilt der Tatbestand mit oder ohne Kennzeichenmitnahme auch beim Halterwechsel.
Weitere Optionen: Wunschkennzeichen?
Eingestellte Werte bleiben auch beim Zuklappen berücksichtigt.
Weitere Optionen: Vorab reservieren?
Eingestellte Werte bleiben auch beim Zuklappen berücksichtigt.
Quellen & Datenstand
Datenstand: August 2026
Adressänderung im gleichen Bezirk
11,10 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
10,20 € nach GebOSt Nr. 225 zuzüglich 0,90 € für die geänderte Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – Anlage (offiziell, geprüft 27.8.2026)Gebührentarif und Zuschläge. Nach Änderung vom 12.08.2026 geprüft.
Adressänderung mit neuem Kennzeichen
30,00 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Änderung des Kennzeichens nach GebOSt Nr. 221.1. Weitere fallabhängige Auslagen werden getrennt ausgewiesen.
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – Anlage (offiziell, geprüft 27.8.2026)Gebührentarif und Zuschläge. Nach Änderung vom 12.08.2026 geprüft.
Halterwechsel, gleicher Bezirk, Kennzeichen bleibt
24,20 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Umschreibung im selben Zulassungsbezirk mit Kennzeichenmitnahme nach GebOSt Nr. 221.8.
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – Anlage (offiziell, geprüft 27.8.2026)Gebührentarif und Zuschläge. Nach Änderung vom 12.08.2026 geprüft.
- Bundesportal – Fahrzeug- oder Halterdaten ändern (offiziell, geprüft 27.8.2026)Adress- und Halterdaten ändern.
Halterwechsel, gleicher Bezirk, neues Kennzeichen
26,20 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Umschreibung im selben Zulassungsbezirk mit neuem Kennzeichen nach GebOSt Nr. 221.10.
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – Anlage (offiziell, geprüft 27.8.2026)Gebührentarif und Zuschläge. Nach Änderung vom 12.08.2026 geprüft.
- Bundesportal – Fahrzeug- oder Halterdaten ändern (offiziell, geprüft 27.8.2026)Adress- und Halterdaten ändern.
Anderer Bezirk, Kennzeichen bleibt
23,60 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Adressänderung aus einem anderen Zulassungsbezirk mit Kennzeichenmitnahme, mit oder ohne Halterwechsel, nach GebOSt Nr. 221.9.
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – Anlage (offiziell, geprüft 27.8.2026)Gebührentarif und Zuschläge. Nach Änderung vom 12.08.2026 geprüft.
- Bundesportal – Fahrzeug- oder Halterdaten ändern (offiziell, geprüft 27.8.2026)Adress- und Halterdaten ändern.
Anderer Bezirk, neues Kennzeichen
27,10 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Adressänderung aus einem anderen Zulassungsbezirk mit neuem Kennzeichen, mit oder ohne Halterwechsel, nach GebOSt Nr. 221.2.
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – Anlage (offiziell, geprüft 27.8.2026)Gebührentarif und Zuschläge. Nach Änderung vom 12.08.2026 geprüft.
- Bundesportal – Fahrzeug- oder Halterdaten ändern (offiziell, geprüft 27.8.2026)Adress- und Halterdaten ändern.
Online: Adresse gleicher Bezirk
4,30 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Internetbasierte Adressänderung nach GebOSt Nr. 225.1.
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – Anlage (offiziell, geprüft 27.8.2026)Gebührentarif und Zuschläge. Nach Änderung vom 12.08.2026 geprüft.
- Bundesportal – Fahrzeug- oder Halterdaten ändern (offiziell, geprüft 27.8.2026)Adress- und Halterdaten ändern.
Online: anderer Bezirk, Kennzeichen bleibt
9,90 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Internetbasierter Bezirkswechsel mit Kennzeichenmitnahme.
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – Anlage (offiziell, geprüft 27.8.2026)Gebührentarif und Zuschläge. Nach Änderung vom 12.08.2026 geprüft.
- Bundesportal – Fahrzeug- oder Halterdaten ändern (offiziell, geprüft 27.8.2026)Adress- und Halterdaten ändern.
Online: anderer Bezirk, neues Kennzeichen
12,10 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Internetbasierter Bezirkswechsel mit neuem Kennzeichen.
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – Anlage (offiziell, geprüft 27.8.2026)Gebührentarif und Zuschläge. Nach Änderung vom 12.08.2026 geprüft.
- Bundesportal – Fahrzeug- oder Halterdaten ändern (offiziell, geprüft 27.8.2026)Adress- und Halterdaten ändern.
Online: Halterwechsel, Kennzeichen bleibt
10,40 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Internetbasierter Halterwechsel im selben Bezirk mit Kennzeichenmitnahme.
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – Anlage (offiziell, geprüft 27.8.2026)Gebührentarif und Zuschläge. Nach Änderung vom 12.08.2026 geprüft.
- Bundesportal – Fahrzeug- oder Halterdaten ändern (offiziell, geprüft 27.8.2026)Adress- und Halterdaten ändern.
Online: Halterwechsel, neues Kennzeichen
12,40 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Internetbasierter Halterwechsel im selben Bezirk mit neuem Kennzeichen.
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – Anlage (offiziell, geprüft 27.8.2026)Gebührentarif und Zuschläge. Nach Änderung vom 12.08.2026 geprüft.
- Bundesportal – Fahrzeug- oder Halterdaten ändern (offiziell, geprüft 27.8.2026)Adress- und Halterdaten ändern.
Wunschkennzeichen
10,20 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Bundeseinheitlicher Zuschlag nach GebOSt Nr. 221 und Nr. 230.
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (offiziell, geprüft 27.8.2026)Gebühren für Kfz-Zulassung, Kennzeichen und Reservierung. Nach Änderung vom 12.08.2026 geprüft.
- Bundesportal – Wunschkennzeichen und Reservierung (offiziell, geprüft 27.8.2026)Wunschkennzeichen- und Reservierungsgebühren.
Reservierung
2,60 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Gebühr je vorweg zugeteilter oder reservierter Erkennungsnummer nach GebOSt Nr. 230.
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (offiziell, geprüft 27.8.2026)Gebühren für Kfz-Zulassung, Kennzeichen und Reservierung. Nach Änderung vom 12.08.2026 geprüft.
- Bundesportal – Wunschkennzeichen und Reservierung (offiziell, geprüft 27.8.2026)Wunschkennzeichen- und Reservierungsgebühren.
Kennzeichenschilder
20,00–40,00 €Marktpreis · teilweise verifiziert
Kommerzieller Preis für ein übliches Pkw-Schilderpaar. Nicht gesetzlich festgelegt; Anbieter und Bestellweg bestimmen den Preis.
- ADAC – Auto an- und abmelden (fachlich anerkannt, geprüft 27.8.2026)Verbraucherreferenz für Zulassung und Schilder.
Registerauslagen
1,20–3,80 €Amtliche variable Gebühr · teilweise verifiziert
Das Bundesportal nennt je nach Vorgang 1,20–3,80 € für das Kraftfahrt-Bundesamt. Ob und in welcher Höhe sie anfallen, hängt vom konkreten Vorgang ab.
- Bundesportal – Umschreibung oder Wiederzulassung (offiziell, geprüft 27.8.2026)Behördliche Fahrzeugverfahren und fallabhängige Gebühren.
Klebesiegel
0,60 €Amtliche variable Gebühr · teilweise verifiziert
Das Bundesportal nennt 0,30 € je Klebesiegel. Für das übliche Schilderpaar werden zwei Siegel angesetzt; die konkrete Abrechnung kann lokal abweichen.
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – Anlage (offiziell, geprüft 27.8.2026)Gebührentarif und Zuschläge. Nach Änderung vom 12.08.2026 geprüft.
- Bundesportal – Umschreibung oder Wiederzulassung (offiziell, geprüft 27.8.2026)Behördliche Fahrzeugverfahren und fallabhängige Gebühren.
Nicht abrufbare Fahrzeugdaten
0,00–15,30 €Amtliche variable Gebühr · verifiziert
Der Zuschlag fällt nur an, wenn Fahrzeugdaten weder beim KBA noch im örtlichen Register verfügbar sind. Er ist nur bei den von GebOSt Nr. 221 erfassten Fällen eingerechnet.
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – Anlage (offiziell, geprüft 27.8.2026)Gebührentarif und Zuschläge. Nach Änderung vom 12.08.2026 geprüft.
- Bundesportal – Umschreibung oder Wiederzulassung (offiziell, geprüft 27.8.2026)Behördliche Fahrzeugverfahren und fallabhängige Gebühren.
- Stadt Köln – Umschreibung eines Fahrzeugs (offiziell, geprüft 27.8.2026)Lokale Umschreibungsinformationen.
Online-Ummeldung (i-Kfz)
4,30–12,40 €Amtliche variable Gebühr · verifiziert
Die GebOSt nennt je nach Online-Vorgang 4,30 €, 9,90 €, 10,40 €, 12,10 € oder 12,40 €. Voraussetzungen, Plakettenträger und Porto können den Endbetrag verändern; diese Werte fließen nicht in die Vor-Ort-Berechnung ein.
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – Anlage (offiziell, geprüft 27.8.2026)Gebührentarif und Zuschläge. Nach Änderung vom 12.08.2026 geprüft.
- Bundesportal – Fahrzeug- oder Halterdaten ändern (offiziell, geprüft 27.8.2026)Adress- und Halterdaten ändern.
- Bundesportal – Umschreibung oder Wiederzulassung (offiziell, geprüft 27.8.2026)Behördliche Fahrzeugverfahren und fallabhängige Gebühren.
Regionale Einordnung
Die Grundgebühren stammen aus der bundesweiten GebOSt. Lokale Endbeträge können sich durch Registerauslagen, Siegel, Porto oder besondere Unterlagen unterscheiden; daraus folgt kein pauschaler Aufschlag pro Bundesland.
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – Anlage (offiziell, geprüft 27.8.2026)Gebührentarif und Zuschläge. Nach Änderung vom 12.08.2026 geprüft.
- Bundesportal – Umschreibung oder Wiederzulassung (offiziell, geprüft 27.8.2026)Behördliche Fahrzeugverfahren und fallabhängige Gebühren.
- Stadt Köln – Umschreibung eines Fahrzeugs (offiziell, geprüft 27.8.2026)Lokale Umschreibungsinformationen.