Auto ummelden: Kosten berechnen

Halter- oder Adresswechsel

Kurzantwort

Die Kosten einer Auto-Ummeldung hängen vom Anlass, der Kennzeichenmitnahme und dem Antragsweg ab; neue Schilder werden nur berechnet, wenn sie tatsächlich benötigt werden.

Gilt für: Adress- und Halteränderungen eines regulär zugelassenen Pkw.

Quellenbasiertes Rechenszenario

Stand der Kurzantwort:

Geltungsbereich und Details

Berechne die voraussichtlichen Kosten für Umzug oder Halterwechsel anhand von Zulassungsbezirk und Kennzeichenwahl.

  • Wesentliche Einflussfaktoren: gleicher oder anderer Bezirk, Halterwechsel, Kennzeichen, vor Ort oder i-Kfz.
  • Bei Bezirkswechsel gilt der Tatbestand mit oder ohne Kennzeichenmitnahme auch beim Halterwechsel.

Methodik und Datenqualität

Was trifft zu?
Zulassungsbezirk
Kennzeichen
Antragsweg
Weitere Optionen: Wunschkennzeichen?

Eingestellte Werte bleiben auch beim Zuklappen berücksichtigt.

Wunschkennzeichen?

Nur bei einem neuen Kennzeichen möglich.

Weitere Optionen: Vorab reservieren?

Eingestellte Werte bleiben auch beim Zuklappen berücksichtigt.

Vorab reservieren?

Wähle zuerst ein Wunschkennzeichen aus.

Die i-Kfz-Grundgebühr setzt voraus, dass der konkrete Vorgang online verfügbar ist. Plakettenträger, Versand oder besondere Auslagen sind nicht automatisch enthalten.
Quellen & Datenstand

Datenstand: August 2026

Adressänderung im gleichen Bezirk

11,10 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

10,20 € nach GebOSt Nr. 225 zuzüglich 0,90 € für die geänderte Zulassungsbescheinigung Teil I.

Adressänderung mit neuem Kennzeichen

30,00 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Änderung des Kennzeichens nach GebOSt Nr. 221.1. Weitere fallabhängige Auslagen werden getrennt ausgewiesen.

Halterwechsel, gleicher Bezirk, Kennzeichen bleibt

24,20 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Umschreibung im selben Zulassungsbezirk mit Kennzeichenmitnahme nach GebOSt Nr. 221.8.

Halterwechsel, gleicher Bezirk, neues Kennzeichen

26,20 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Umschreibung im selben Zulassungsbezirk mit neuem Kennzeichen nach GebOSt Nr. 221.10.

Anderer Bezirk, Kennzeichen bleibt

23,60 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Adressänderung aus einem anderen Zulassungsbezirk mit Kennzeichenmitnahme, mit oder ohne Halterwechsel, nach GebOSt Nr. 221.9.

Anderer Bezirk, neues Kennzeichen

27,10 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Adressänderung aus einem anderen Zulassungsbezirk mit neuem Kennzeichen, mit oder ohne Halterwechsel, nach GebOSt Nr. 221.2.

Online: Adresse gleicher Bezirk

4,30 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Internetbasierte Adressänderung nach GebOSt Nr. 225.1.

Online: anderer Bezirk, Kennzeichen bleibt

9,90 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Internetbasierter Bezirkswechsel mit Kennzeichenmitnahme.

Online: anderer Bezirk, neues Kennzeichen

12,10 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Internetbasierter Bezirkswechsel mit neuem Kennzeichen.

Online: Halterwechsel, Kennzeichen bleibt

10,40 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Internetbasierter Halterwechsel im selben Bezirk mit Kennzeichenmitnahme.

Online: Halterwechsel, neues Kennzeichen

12,40 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Internetbasierter Halterwechsel im selben Bezirk mit neuem Kennzeichen.

Wunschkennzeichen

10,20 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Bundeseinheitlicher Zuschlag nach GebOSt Nr. 221 und Nr. 230.

Reservierung

2,60 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Gebühr je vorweg zugeteilter oder reservierter Erkennungsnummer nach GebOSt Nr. 230.

Kennzeichenschilder

20,00–40,00 €

Marktpreis · teilweise verifiziert

Kommerzieller Preis für ein übliches Pkw-Schilderpaar. Nicht gesetzlich festgelegt; Anbieter und Bestellweg bestimmen den Preis.

Registerauslagen

1,20–3,80 €

Amtliche variable Gebühr · teilweise verifiziert

Das Bundesportal nennt je nach Vorgang 1,20–3,80 € für das Kraftfahrt-Bundesamt. Ob und in welcher Höhe sie anfallen, hängt vom konkreten Vorgang ab.

Klebesiegel

0,60 €

Amtliche variable Gebühr · teilweise verifiziert

Das Bundesportal nennt 0,30 € je Klebesiegel. Für das übliche Schilderpaar werden zwei Siegel angesetzt; die konkrete Abrechnung kann lokal abweichen.

Nicht abrufbare Fahrzeugdaten

0,00–15,30 €

Amtliche variable Gebühr · verifiziert

Der Zuschlag fällt nur an, wenn Fahrzeugdaten weder beim KBA noch im örtlichen Register verfügbar sind. Er ist nur bei den von GebOSt Nr. 221 erfassten Fällen eingerechnet.

Online-Ummeldung (i-Kfz)

4,30–12,40 €

Amtliche variable Gebühr · verifiziert

Die GebOSt nennt je nach Online-Vorgang 4,30 €, 9,90 €, 10,40 €, 12,10 € oder 12,40 €. Voraussetzungen, Plakettenträger und Porto können den Endbetrag verändern; diese Werte fließen nicht in die Vor-Ort-Berechnung ein.

Regionale Einordnung

Die Grundgebühren stammen aus der bundesweiten GebOSt. Lokale Endbeträge können sich durch Registerauslagen, Siegel, Porto oder besondere Unterlagen unterscheiden; daraus folgt kein pauschaler Aufschlag pro Bundesland.

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