Apostille-Kosten berechnen
Gebühren nach Dokumenttyp und regionaler Stelle berechnen
Kurzantwort
Apostille-Gebühren hängen von Dokumentart und zuständiger Behörde ab. Für gerichtliche oder notarielle Dokumente gilt eine andere Gebührenbasis als für Verwaltungsurkunden.
Gilt für: Nur der jeweils benannte Behörden- oder JVKostG-Tatbestand.
Offizielle lokale beziehungsweise zuständigkeitsbezogene Daten
Stand der Kurzantwort:
Geltungsbereich und Details
Apostille-Gebühren nach Dokumenttyp und regionaler Ausgabestelle transparent einschätzen.
- Wesentliche Einflussfaktoren: Dokumentart, Ausstellungsort, zuständige Stelle, Antragsweg.
- Der Rechner entscheidet nicht, ob für das Zielland überhaupt eine Apostille erforderlich ist.
Maßgeblich sind Aussteller und Zuständigkeitsbereich des Dokuments, nicht automatisch dein Wohnort. Der Rechner entscheidet nicht, ob für das Zielland eine Apostille nötig ist. Vorbeglaubigungen und Versand werden nur ausdrücklich ausgewiesen.
Quellen & Datenstand
Datenstand: 27. August 2026
Gerichtliches / notarielles Dokument
25,00 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Amtliche Gebühr nach JVKostG Nr. 1310 pro Apostille.
- Kostenverzeichnis zum JVKostG – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 30.8.2026)Gebühren für Führungszeugnis und Gewerbezentralregister.
Behördliches Dokument – Berlin
19,00 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Offizielle lokale Gebühr im Zuständigkeitsbereich der benannten Behörde.
- Service Berlin – Apostille und Legalisation – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 27.8.2026)Lokale Apostillegebühr im ausgewiesenen Scope.
Hamburg – persönlich
16,00 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Offizielle lokale Gebühr im Zuständigkeitsbereich der benannten Behörde.
- Hamburg – Apostillen für das Ausland – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 27.8.2026)Lokale Apostillegebühren nach Einreichungsart, gültig seit 01.01.2026.
Hamburg – postalisch
39,00 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Offizielle lokale Gebühr im Zuständigkeitsbereich der benannten Behörde.
Oberbayern – ca. Gebühr
20,00 €Amtlicher Referenzbereich · teilweise verifiziert
Offizielle Rahmengebühr von etwa 20 €; nicht als exakter Festbetrag zu verstehen.
- Regierung von Oberbayern – Apostille – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 27.8.2026)Rahmengebühr von etwa 20 Euro im ausgewiesenen Scope.
Hessen / RP Darmstadt
25,00 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Offizielle lokale Gebühr im Zuständigkeitsbereich der benannten Behörde.
- RP Darmstadt – Beglaubigungen und Apostillen – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 27.8.2026)Lokale Apostillegebühr im ausgewiesenen Scope.
Baden-Württemberg – Privatperson
25,00 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Offizielle lokale Gebühr im Zuständigkeitsbereich der benannten Behörde.
- Regierungspräsidien Baden-Württemberg – Urkunden fürs Ausland – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 27.8.2026)Lokale Apostillegebühren für Privatpersonen und Unternehmen.
Baden-Württemberg – Unternehmen
50,00 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Offizielle lokale Gebühr im Zuständigkeitsbereich der benannten Behörde.
Sachsen / Landesdirektion
22,00 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Offizielle lokale Gebühr im Zuständigkeitsbereich der benannten Behörde.
- Landesdirektion Sachsen – Apostille – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 27.8.2026)Lokale Apostillegebühr im ausgewiesenen Scope.
Köln – Privatzweck
25,00–50,00 €Amtlicher Referenzbereich · verifiziert
Offizieller Gebührenrahmen für Privatzwecke; kein Festpreis.
- Bezirksregierung Köln – Apostillen und Beglaubigungen – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 27.8.2026)Offizielle Gebührenrahmen nach Verwendungszweck.
Köln – wirtschaftliche Bedeutung
40,00–70,00 €Amtlicher Referenzbereich · verifiziert
Offizieller Gebührenrahmen für Gewerbetreibende mit wirtschaftlicher Bedeutung.