Apostille-Kosten berechnen

Gebühren nach Dokumenttyp und regionaler Stelle berechnen

Kurzantwort

Apostille-Gebühren hängen von Dokumentart und zuständiger Behörde ab. Für gerichtliche oder notarielle Dokumente gilt eine andere Gebührenbasis als für Verwaltungsurkunden.

Gilt für: Nur der jeweils benannte Behörden- oder JVKostG-Tatbestand.

Offizielle lokale beziehungsweise zuständigkeitsbezogene Daten

Stand der Kurzantwort:

Geltungsbereich und Details

Apostille-Gebühren nach Dokumenttyp und regionaler Ausgabestelle transparent einschätzen.

  • Wesentliche Einflussfaktoren: Dokumentart, Ausstellungsort, zuständige Stelle, Antragsweg.
  • Der Rechner entscheidet nicht, ob für das Zielland überhaupt eine Apostille erforderlich ist.

Methodik und Datenqualität

Welcher Dokumenttyp soll apostilliert werden?
Wie viele Dokumente?

Maßgeblich sind Aussteller und Zuständigkeitsbereich des Dokuments, nicht automatisch dein Wohnort. Der Rechner entscheidet nicht, ob für das Zielland eine Apostille nötig ist. Vorbeglaubigungen und Versand werden nur ausdrücklich ausgewiesen.

Quellen & Datenstand

Datenstand: 27. August 2026

Gerichtliches / notarielles Dokument

25,00 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Amtliche Gebühr nach JVKostG Nr. 1310 pro Apostille.

Behördliches Dokument – Berlin

19,00 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Offizielle lokale Gebühr im Zuständigkeitsbereich der benannten Behörde.

Hamburg – persönlich

16,00 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Offizielle lokale Gebühr im Zuständigkeitsbereich der benannten Behörde.

Hamburg – postalisch

39,00 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Offizielle lokale Gebühr im Zuständigkeitsbereich der benannten Behörde.

    Oberbayern – ca. Gebühr

    20,00 €

    Amtlicher Referenzbereich · teilweise verifiziert

    Offizielle Rahmengebühr von etwa 20 €; nicht als exakter Festbetrag zu verstehen.

    Hessen / RP Darmstadt

    25,00 €

    Amtliche Festgebühr · verifiziert

    Offizielle lokale Gebühr im Zuständigkeitsbereich der benannten Behörde.

    Baden-Württemberg – Privatperson

    25,00 €

    Amtliche Festgebühr · verifiziert

    Offizielle lokale Gebühr im Zuständigkeitsbereich der benannten Behörde.

    Baden-Württemberg – Unternehmen

    50,00 €

    Amtliche Festgebühr · verifiziert

    Offizielle lokale Gebühr im Zuständigkeitsbereich der benannten Behörde.

      Sachsen / Landesdirektion

      22,00 €

      Amtliche Festgebühr · verifiziert

      Offizielle lokale Gebühr im Zuständigkeitsbereich der benannten Behörde.

      Köln – Privatzweck

      25,00–50,00 €

      Amtlicher Referenzbereich · verifiziert

      Offizieller Gebührenrahmen für Privatzwecke; kein Festpreis.

      Köln – wirtschaftliche Bedeutung

      40,00–70,00 €

      Amtlicher Referenzbereich · verifiziert

      Offizieller Gebührenrahmen für Gewerbetreibende mit wirtschaftlicher Bedeutung.

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