Kita-Kosten berechnen

Lokale Beiträge, beitragsfreie Landesregeln und Extras

Kurzantwort

Kita-Kosten hängen von Bundesland, Kommune oder Träger, Betreuungsumfang, Einkommen und Zusatzkosten ab. Nur eindeutig belegte beitragsfreie Landesfälle werden automatisch berücksichtigt.

Gilt für: Ausgewählte landesrechtliche Regeln; sonst nutzerspezifischer Kommunal-/Trägerwert.

Offizielle lokale beziehungsweise zuständigkeitsbezogene Daten

Stand der Kurzantwort:

Geltungsbereich und Details

Kita-Kosten mit Landesregeln, eigenem Elternbeitrag, Mahlzeiten und Extras transparent einschätzen.

  • Wesentliche Einflussfaktoren: Bundesland, Alter, Betreuungsumfang, lokaler Träger.
  • Beitragsübernahme und Erlass werden nur auf Antrag durch die zuständige Stelle geprüft.

Methodik und Datenqualität

Bundesland
Betreuung

Verwende die vereinbarte tägliche Betreuungszeit aus dem Vertrag oder Kita-Gutschein, nicht deine Arbeitszeit.

Eigene lokale Angaben
Weitere Optionen: Weitere Betreuungsoptionen

Eingestellte Werte bleiben auch beim Zuklappen berücksichtigt.

Weitere Betreuungsoptionen

Hamburg veröffentlicht für diesen Betreuungsumfang eine einkommensabhängige Mindest-/Höchstspanne. Das ist kein Durchschnitt.

Eine Übernahme bzw. ein Erlass kann auf Antrag möglich sein. Die zuständige Stelle entscheidet.

Regeln nach Bundesland

Die folgenden Angaben bilden nur die im Rechner verifizierten Landesregeln ab. Nicht belegte kommunale oder trägerbezogene Beiträge werden nicht geschätzt.

Berlin – BetreuungsbeitragBetreuung beitragsfrei; Verpflegung separat.
Mecklenburg-Vorpommern – GrundbeitragGesetzlicher Umfang beitragsfrei; Essen und Extras separat.
Hamburg – Elternbeitrag nach BetreuungsumfangOffizielle Beitragsstufen: 5h 0 €, 6h 4–115 €, 8h 11–191 €, 10h 16–204 €, 12h 22–204 €.
Hessen – ab 3 Jahren bis 6 StundenNur die geprüfte landesweite Freistellung wird abgebildet.
Rheinland-Pfalz – ab 2 JahrenBeitragsfreie Betreuung ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr.
NRW – beitragsfreie Kindergartenphase nach § 50 KiBizBeitragsfrei ab Beginn des Kindergartenjahres im Kalenderjahr, in dem das Kind bis 30. September vier Jahre alt wird, bis zum Schuleintritt.
Saarland – Elternanteil2,5 % der Personalkosten; keine Euro-Berechnung ohne lokale Daten.
Quellen & Datenstand

Datenstand: 28. August 2026

Berlin – Betreuungsbeitrag

0,00 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Betreuung beitragsfrei; Verpflegung separat.

Mecklenburg-Vorpommern – Grundbeitrag

0,00 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Gesetzlicher Umfang beitragsfrei; Essen und Extras separat.

Hamburg – Elternbeitrag nach Betreuungsumfang

0,00–204,00 €

Amtlicher Referenzbereich · verifiziert

Offizielle Beitragsstufen: 5h 0 €, 6h 4–115 €, 8h 11–191 €, 10h 16–204 €, 12h 22–204 €.

Hessen – ab 3 Jahren bis 6 Stunden

0,00 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Nur die geprüfte landesweite Freistellung wird abgebildet.

Rheinland-Pfalz – ab 2 Jahren

0,00 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Beitragsfreie Betreuung ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr.

NRW – beitragsfreie Kindergartenphase nach § 50 KiBiz

0,00 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Beitragsfrei ab Beginn des Kindergartenjahres im Kalenderjahr, in dem das Kind bis 30. September vier Jahre alt wird, bis zum Schuleintritt.

Saarland – Elternanteil

2,50 €

Amtlicher Satz · verifiziert

2,5 % der Personalkosten; keine Euro-Berechnung ohne lokale Daten.

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