Kita-Kosten berechnen
Lokale Beiträge, beitragsfreie Landesregeln und Extras
Kurzantwort
Kita-Kosten hängen von Bundesland, Kommune oder Träger, Betreuungsumfang, Einkommen und Zusatzkosten ab. Nur eindeutig belegte beitragsfreie Landesfälle werden automatisch berücksichtigt.
Gilt für: Ausgewählte landesrechtliche Regeln; sonst nutzerspezifischer Kommunal-/Trägerwert.
Offizielle lokale beziehungsweise zuständigkeitsbezogene Daten
Stand der Kurzantwort:
Geltungsbereich und Details
Kita-Kosten mit Landesregeln, eigenem Elternbeitrag, Mahlzeiten und Extras transparent einschätzen.
- Wesentliche Einflussfaktoren: Bundesland, Alter, Betreuungsumfang, lokaler Träger.
- Beitragsübernahme und Erlass werden nur auf Antrag durch die zuständige Stelle geprüft.
Weitere Optionen: Weitere Betreuungsoptionen
Eingestellte Werte bleiben auch beim Zuklappen berücksichtigt.
Hamburg veröffentlicht für diesen Betreuungsumfang eine einkommensabhängige Mindest-/Höchstspanne. Das ist kein Durchschnitt.
Eine Übernahme bzw. ein Erlass kann auf Antrag möglich sein. Die zuständige Stelle entscheidet.
Regeln nach Bundesland
Die folgenden Angaben bilden nur die im Rechner verifizierten Landesregeln ab. Nicht belegte kommunale oder trägerbezogene Beiträge werden nicht geschätzt.
| Berlin – Betreuungsbeitrag | Betreuung beitragsfrei; Verpflegung separat. |
|---|---|
| Mecklenburg-Vorpommern – Grundbeitrag | Gesetzlicher Umfang beitragsfrei; Essen und Extras separat. |
| Hamburg – Elternbeitrag nach Betreuungsumfang | Offizielle Beitragsstufen: 5h 0 €, 6h 4–115 €, 8h 11–191 €, 10h 16–204 €, 12h 22–204 €. |
| Hessen – ab 3 Jahren bis 6 Stunden | Nur die geprüfte landesweite Freistellung wird abgebildet. |
| Rheinland-Pfalz – ab 2 Jahren | Beitragsfreie Betreuung ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr. |
| NRW – beitragsfreie Kindergartenphase nach § 50 KiBiz | Beitragsfrei ab Beginn des Kindergartenjahres im Kalenderjahr, in dem das Kind bis 30. September vier Jahre alt wird, bis zum Schuleintritt. |
| Saarland – Elternanteil | 2,5 % der Personalkosten; keine Euro-Berechnung ohne lokale Daten. |
Quellen & Datenstand
Datenstand: 28. August 2026
Berlin – Betreuungsbeitrag
0,00 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Betreuung beitragsfrei; Verpflegung separat.
- Berlin – Kostenbeteiligung Kindertagesbetreuung – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 28.8.2026)Beitragsfreiheit der Betreuung; Verpflegungsanteil wird getrennt behandelt.
- Berlin – Kita-Gutschein – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 28.8.2026)Ergänzender Kontext zu Betreuungsumfang und Gutscheinverfahren.
Mecklenburg-Vorpommern – Grundbeitrag
0,00 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Gesetzlicher Umfang beitragsfrei; Essen und Extras separat.
- Mecklenburg-Vorpommern – Elternbeitragsfreiheit – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 28.8.2026)Beitragsfreiheit im gesetzlichen Umfang; Essen und Extras werden nicht pauschal festgelegt.
Hamburg – Elternbeitrag nach Betreuungsumfang
0,00–204,00 €Amtlicher Referenzbereich · verifiziert
Offizielle Beitragsstufen: 5h 0 €, 6h 4–115 €, 8h 11–191 €, 10h 16–204 €, 12h 22–204 €.
- Hamburg – Kita-Elternbeiträge – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 28.8.2026)Offizielle Mindest-/Höchstbeiträge nach täglichem Betreuungsumfang; keine Durchschnittswerte.
Hessen – ab 3 Jahren bis 6 Stunden
0,00 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Nur die geprüfte landesweite Freistellung wird abgebildet.
- Hessen – Beitragsfreistellung – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 28.8.2026)Beitragsfreistellung ab drei Jahren für bis zu sechs Betreuungsstunden täglich.
Rheinland-Pfalz – ab 2 Jahren
0,00 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Beitragsfreie Betreuung ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr.
- Rheinland-Pfalz – Betreuungsüberblick – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 28.8.2026)Aktuelle Landesinformation zur Beitragsfreiheit ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr.
NRW – beitragsfreie Kindergartenphase nach § 50 KiBiz
0,00 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Beitragsfrei ab Beginn des Kindergartenjahres im Kalenderjahr, in dem das Kind bis 30. September vier Jahre alt wird, bis zum Schuleintritt.
- NRW – KiBiz § 50 (Fassung ab 01.08.2026) – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 28.8.2026)Beitragsfreiheit ab Beginn des Kindergartenjahres im Kalenderjahr des vierten Geburtstags bis zum Schuleintritt, sofern das Kind bis 30. September vier wird.
Saarland – Elternanteil
2,50 €Amtlicher Satz · verifiziert
2,5 % der Personalkosten; keine Euro-Berechnung ohne lokale Daten.
- Saarland – Beitragsentlastung Kita – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 28.8.2026)Aktueller Elternanteil und angekündigte weitere Beitragsentlastung; keine Euro-Umrechnung ohne Trägerdaten.
- Saarland – Abschaffung der Kita-Beiträge bis 2027 – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 28.8.2026)Planungskontext für vollständige Beitragsfreiheit ab 2027; nicht als aktuell geltende Nullgebühr verwendet.
Berechnungsgrundlagen
- SGB VIII § 90 – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 28.8.2026)Rechtlicher Rahmen für Kostenbeiträge und Übernahme/Erlass bei Kindertagesbetreuung.