Rundfunkbeitrag berechnen
Beitrag pro Wohnung
Kurzantwort
Der Rundfunkbeitrag beträgt 2026 regulär 18,36 € pro Wohnung und Monat. Befreiungen oder Ermäßigungen gelten nur unter den jeweiligen Voraussetzungen.
Gilt für: Privater Rundfunkbeitrag je beitragspflichtiger Wohnung.
Amtliche oder gesetzlich festgelegte Grundlage
Stand der Kurzantwort:
Geltungsbereich und Details
Rundfunkbeitrag 2026 pro Wohnung für 3, 6 oder 12 Monate berechnen.
- Wesentliche Einflussfaktoren: Zeitraum, Anzahl beitragspflichtiger Wohnungen.
- Eine Ermäßigung oder Befreiung setzt einen entsprechenden Antrag und erfüllte Voraussetzungen voraus.
Der offizielle Rundfunkbeitrag gilt pro Wohnung, nicht pro Person. Die private Aufteilung ist nur eine Rechenhilfe.
Quellen & Datenstand
Datenstand: 28. August 2026
Rundfunkbeitrag pro Wohnung und Monat
18,36 €Amtlicher Beitrag · verifiziert
Aktueller monatlicher Beitrag je Wohnung und die Zahlungszeiträume.
- Rundfunkbeitrag – Zahlung – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 28.8.2026)Beitrag je Wohnung und Zahlungszeiträume.
Ermäßigter RF-Beitrag pro Monat
6,12 €Amtlicher Beitrag · verifiziert
Aktueller monatlicher Beitrag je Wohnung und die Zahlungszeiträume.
1 Monat
18,36 €Amtlicher Beitrag · verifiziert
Aktueller monatlicher Beitrag je Wohnung und die Zahlungszeiträume.
3 Monate
55,08 €Amtlicher Beitrag · verifiziert
Aktueller monatlicher Beitrag je Wohnung und die Zahlungszeiträume.
6 Monate
110,16 €Amtlicher Beitrag · verifiziert
Aktueller monatlicher Beitrag je Wohnung und die Zahlungszeiträume.
12 Monate
220,32 €Amtlicher Beitrag · verifiziert
Aktueller monatlicher Beitrag je Wohnung und die Zahlungszeiträume.
Berechnungsgrundlagen
- Rundfunkbeitrag – Beitragsservice – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 28.8.2026)Offizielles Informationsangebot zum Rundfunkbeitrag.
- Rundfunkbeitrag – Menschen mit Behinderung – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 28.8.2026)Voraussetzungen für Befreiung oder RF-Ermäßigung.
- Rundfunkbeitrag – Befreiung und Ermäßigung – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 28.8.2026)Antrags- und Voraussetzungshinweise; keine automatische Befreiung.