Einbürgerungskosten berechnen

Bundesrechtliche Einbürgerungsgebühren berechnen

Kurzantwort

Die reguläre Einbürgerungsgebühr beträgt 255 € je Antragsteller; ein gemeinsam eingebürgertes minderjähriges Kind ohne eigenes Einkommen kostet 51 €.

Gilt für: Amtliche Gebühr nach § 38 StAG, nicht alle persönlichen Vorbereitungskosten.

Amtliche oder gesetzlich festgelegte Grundlage

Stand der Kurzantwort:

Geltungsbereich und Details

Bundesrechtliche Einbürgerungsgebühren für Antragsteller und qualifizierende Kinder berechnen.

  • Wesentliche Einflussfaktoren: Anzahl Standardanträge, Anzahl tatsächlich qualifizierender Kinder.
  • Sonderbefreiungen, Billigkeit und Ablehnungs- oder Rücknahmegebühren werden nicht automatisch angewendet.

Methodik und Datenqualität

Wie viele Standardantragsteller?
Wie viele qualifizierende minderjährige Kinder?

Ermäßigungen oder Befreiungen können in besonderen Fällen möglich sein und werden hier nicht automatisch geprüft. Eine Einbürgerungsberechtigung wird nicht bewertet.

Quellen & Datenstand

Datenstand: 27. August 2026

Standardantragsteller

255,00 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Reguläre Einbürgerungsgebühr nach § 38 StAG.

Qualifizierendes minderjähriges Kind

51,00 €

Amtliche Festgebühr · verifiziert

Ermäßigte Gebühr nur für ein gemeinsam eingebürgertes minderjähriges Kind, das die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

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