Einbürgerungskosten berechnen
Bundesrechtliche Einbürgerungsgebühren berechnen
Kurzantwort
Die reguläre Einbürgerungsgebühr beträgt 255 € je Antragsteller; ein gemeinsam eingebürgertes minderjähriges Kind ohne eigenes Einkommen kostet 51 €.
Gilt für: Amtliche Gebühr nach § 38 StAG, nicht alle persönlichen Vorbereitungskosten.
Amtliche oder gesetzlich festgelegte Grundlage
Stand der Kurzantwort:
Geltungsbereich und Details
Bundesrechtliche Einbürgerungsgebühren für Antragsteller und qualifizierende Kinder berechnen.
- Wesentliche Einflussfaktoren: Anzahl Standardanträge, Anzahl tatsächlich qualifizierender Kinder.
- Sonderbefreiungen, Billigkeit und Ablehnungs- oder Rücknahmegebühren werden nicht automatisch angewendet.
Ermäßigungen oder Befreiungen können in besonderen Fällen möglich sein und werden hier nicht automatisch geprüft. Eine Einbürgerungsberechtigung wird nicht bewertet.
Quellen & Datenstand
Datenstand: 27. August 2026
Standardantragsteller
255,00 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Reguläre Einbürgerungsgebühr nach § 38 StAG.
- Staatsangehörigkeitsgesetz § 38 – Quelle öffnen ↗ (offiziell, geprüft 27.8.2026)Bundesrechtliche Einbürgerungsgebühren.
Qualifizierendes minderjähriges Kind
51,00 €Amtliche Festgebühr · verifiziert
Ermäßigte Gebühr nur für ein gemeinsam eingebürgertes minderjähriges Kind, das die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.